Um diesen Zielen im vollen Maße gerecht zu werden, war es daher von Beginn an das Hauptziel der FIU, denselben rechtlichen Stellenwert zu erlangen, wie ihn die großen christlichen Religionsgemeinschaften in diesem Land innehaben. Die Strukturen und Ausrichtung der FIU wurden daher gezielt darauf ausgerichtet, den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts zu erreichen. Dieses ehrgeizige Ziel stellt einen weiteren Meilenstein in der deutschen Geschichte des Islams da, die zuvor noch keiner sunnitischen Glaubensgemeinschaft gelungen ist.